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BGH, 02.04.1965 - 4 StR 135/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer Unterbrechung der Hauptverhandlung nach Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers zwecks Gelegenheit zur Akteneinsicht und persönlicher Vorbereitung der Verteidigung - Begründete Revision
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59
Verfahren bei Verteidigerwechsel
Auszug aus BGH, 02.04.1965 - 4 StR 135/65
Besonders in einem Fall notwendiger Verteidigung kann die Fürsorgepflicht des Gerichts die Aussetzung der Verhandlung gebieten, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, die Verteidigung so gründlich vorzubereiten, daß dem Angeklagten der ihm kraft Gesetzes gebührende Schutz gewährt wird (vgl. BGHSt 13, 337, 344 [BGH 30.10.1959 - 1 StR 418/59] [BGH 30.10.1959 - StR 1 418/59 ]; BGH LM § 218 StPO Nr. 1 = NJW 1963, 1114 [BGH 12.03.1963 - StR 1 36/63 ] unter d). - BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers …
Auszug aus BGH, 02.04.1965 - 4 StR 135/65
Besonders in einem Fall notwendiger Verteidigung kann die Fürsorgepflicht des Gerichts die Aussetzung der Verhandlung gebieten, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, die Verteidigung so gründlich vorzubereiten, daß dem Angeklagten der ihm kraft Gesetzes gebührende Schutz gewährt wird (vgl. BGHSt 13, 337, 344 [BGH 30.10.1959 - 1 StR 418/59] [BGH 30.10.1959 - StR 1 418/59 ]; BGH LM § 218 StPO Nr. 1 = NJW 1963, 1114 [BGH 12.03.1963 - StR 1 36/63 ] unter d). - RG, 20.09.1937 - 5 D 524/37
1. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sachlage. 2. Zur Tragweite …
Auszug aus BGH, 02.04.1965 - 4 StR 135/65
Eine veränderte Sachlage im Sinne dieser Bestimmung kann auch durch Verfahrensvorgänge eintreten, insbesondere durch den Wechsel eines Verteidigers, selbst wenn der neue Verteidiger sogleich an die Stelle des früheren tritt (RGSt 71, 353, 354; JW 1926, 1928; HRR 1936, 1402; BGH LM § 265 Nr. 16).
- BGH, 01.07.1966 - 4 StR 144/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Sachwuchers in …
Die veränderte Sachlage, die durch den Wegfall des bisherigen Wahlverteidigers und die Wahl des Rechtsanwalts B. zum neuen Verteidiger geschaffen wurde, nötigte jedenfalls dazu (§ 265 Abs. 4 StPO); denn daß dieser Verteidiger ohne Kenntnis der Akten seiner Aufgabe nicht gerecht werden konnte, liegt auf der Hand (vgl. auch RGSt 71, 353, 354; BGH NJW 1958, 1736; BGH Urt. v. 2. April 1965 - 4 StR 135/65 -).